Ohne langwierigen Gerichtsprozess, ohne lange Wartezeit!
Prüfe gleich hier die Möglichkeit der Sofortrückzahlung Casino Verluste mit 4 einfachen Fragen!
Das Anbieten von Online Casinospielen ist in Österreich bis auf eine Ausnahme (win2day) verboten. Daher kommen deine Spielverluste für eine Rückforderung in Frage.
Wir prüfen die Möglichkeit einer Sofortrückzahlung nach deiner Anmeldung bei uns. Bis zu 35 % deines Verlustes kannst du so ohne lange Wartezeit oder Gerichtsprozess zurückbekommen. Beantworte gleich auf dieser Seite 4 kurze Fragen und erfahre, ob dein Anspruch für eine Sofortrückzahlung in Frage kommt.
Können wir dir kein Sofortrückzahlungsangebot machen, ist in der Regel eine reguläre Prozessfinanzierung möglich, bei der wir dir dennoch bei der Rückforderung deiner Verluste kostenfrei helfen – dabei wurden schon über € 50 Mio. zurückgeholt!
Schnell, einfach und verlässlich!
Melde dich direkt hier auf der Seite an!
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
Im Rahmen der Anmeldung gibst du uns bekannt, bei welchen Anbietern du Verluste erlitten hast.
Wir können bereits ab einem Nettoverlust von 3.000 Euro (je Anbieter) die Möglichkeit der Sofortrückzahlung prüfen!
Wie geht es weiter?
Nach Abschluss deiner Anmeldung holt der mandatierte Rechtsanwalt für dich die notwendigen Nachweisdokumente ein. Auf dieser Basis prüfen wir deine Sofortrückzahlung und melden uns so rasch wie möglich bei dir!
Hinter dem Angebot des Glücksspielheros steht die AdvoFin AG, der Platzhirsch in der Prozessfinanzierung im deutschsprachigen Raum.
Bitte beachten: Verluste, die du nach der Anmeldung erlitten hast, können nicht berücksichtigt werden. Die Rückforderung von Sportwettenverlusten ist ebenso nicht möglich.
Solltest du auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit deiner Glücksspieltätigkeit sein, wende dich bitte an spielsuchthilfe.at
Nein, dies ist nicht möglich.
Ja, selbstverständlich.
KEINE!
Im Rahmen der Anmeldung erteilst du unserem Kooperationsanwalt eine Vollmacht und er holt für dich alle notwendigen Unterlagen bei den Glücksspielanbietern ein!
Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen – Auszahlungen) von 3.000 EUR (bei einem Anbieter) möglich. Dabei können Zahlungen ab 1.1.2000 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht miteinbezogen werden.
Selbstverständlich. Nach deiner Onlineanmeldung auf unserer Website prüfen unsere Mitarbeiter deine Ansprüche kostenlos auf die Möglichkeit einer Sofortrückzahlung und klären direkt mit dir die weiteren Schritte.
In der Regel kannst du innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Spielnachweise mit der Auszahlung der Sofortentschädigung rechnen, wenn dein Verlust für eine Sofortrückzahlung in Frage kommt.
Kommt dein Anspruch nach einer Prüfung nicht für ein Sofortrückzahlungsangebot in Frage, bieten wir dir eine reguläre Prozessfinanzierung zur Rückforderung deiner Onlineglücksspielverluste an – dieses Angebot haben bereits über 3.500 Menschen in Anspruch genommen und über € 30 Mio. zurückbekommen!
Glücksspielhero ist eine Marke der AdvoFin AG, dem Platzhirsch in der Prozessfinanzierung im deutschsprachigen Raum und seit über 20 Jahren in im Bereich der Finanzierung von Gerichtsprozessen tätig.